Mieterhöhung

Mieterhöhung. Wir führen rechtssichere Mieterhöhungen gem. §§ 558 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch und sichern so Ihre Mietrendite und Ihre Wertzuwachsrendite. Die Kosten hierfür betragen € 120,00. Übersenden Sie uns Ihre Mietverträge per Email info@haus-und-turm.de

Modernisierungsmieterhöhung

Modernisierungskosten können nur noch in Höhe von 8 Prozent jährlich (bisher: 11 Prozent) auf die Mieter umgelegt werden. Ursprünglich war geplant, die Modernisierungsumlage nur in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum gefährdet ist, abzusenken. Nun kommt die Absenkung bundesweit. Die Absenkung der Modernisierungsumlage greift für Modernisierungen, die ab dem 1.1.2019 angekündigt werden.

Ferner gilt für die Umlage von Modernisierungskosten nun eine Kappungsgrenze von 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren. Sofern die Miete unterhalb von 7 Euro je Quadratmeter liegt, darf die Miete infolge einer Modernisierung nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen.

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