Mietinkasso. Wir überprüfen Ihre Mietkonten und treiben rückständige Mieten - auch unter Einschaltung anwaltlicher Inanspruchnahme - im gerichtlichen Verfahren bei. Die Kosten hierfür trägt im
Verzugsfall der Mieter.
Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind in NRW gem. § 558 Abs. 3 BGB seit dem 01.06.2019 wieder bis zu 20 % (Kappungsgrenze) möglich. Die Beschränkung auf 15 % in angespannten
Wohnungsmärkten ist in NRW zum 01.06.2019 entfallen (KappGrenzVO NRW)