Mietinkasso

Mietinkasso. Wir überprüfen Ihre Mietkonten und treiben rückständige Mieten - auch unter Einschaltung anwaltlicher Inanspruchnahme - im gerichtlichen Verfahren bei. Die Kosten hierfür trägt im Verzugsfall der Mieter.

Mieterhöhungen gem. § 558 BGB

Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sind in NRW gem. § 558 Abs. 3 BGB seit dem 01.06.2019 wieder bis zu 20 % (Kappungsgrenze) möglich. Die Beschränkung auf 15 % in angespannten Wohnungsmärkten ist in NRW zum 01.06.2019 entfallen (KappGrenzVO NRW)

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