Fristlose Kündigung wegen nicht artgerechter Hundehaltung

Kommt es zu einer extremen Geruchsbelästigung aufgrund einer nicht artgerechten Haltung eines Tieres (hier Hundehaltung), so ist die fristlose Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt, so Amtsgericht Arnsberg vom 01.06.2017 - 3 C 865/16 - 

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